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Die Einkommensteuer besteuert das persönliche Einkommen und macht heute ungefähr ein Drittel der Steuereinnahmen unserer Gesellschaft aus. Die Lohnsteuer ist steuerrechtlich keine eigene Steuerart, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Einkommensteuer wird als Leistungsbesteuerung verstanden, deren Höhe progressiv gestaltet wird. Das heißt: Geringe Einkommen zahlen wenig, hohe Einkommen viel Steuern - im Sinne von "starke Schultern sollen mehr tragen". Sie wird deshalb als eine moderne und gerechte Steuer verstanden.
Heute steht die Einkommensteuer in einer grundsätzlichen Kritik:
Es werden Stimmen laut, die behaupten, die Einkommensteuer sie sei für die eine heutigen sozialen Probleme verantwortlich. Sie sei in der heutigen Gesellschaft mit ihrer globalen arbeitsteiligen Wirtschaft nicht mehr zeitgemäß. Man könne die Probleme, die erst durch diese Steuer hervorgerufen wurden, nicht durch Reformen an diesem System lösen. Die Forderung von dieser Seite: Unser ganzes Steuersystem muß grundlegend reformiert werden.
Andere wollen dieses System erhalten und – mit weiteren Komponenten flankiert –in die Zukunft führen.
Welche dieser Stimmen eine Berechtigung hat, kann ein Blick auf die Grundstruktur der Einkommensteuer zeigen, wobei mögliche Alternativen mit gedacht werden.
Seit wann gibt es die Einkommensteuer?
Die Idee der Einkommensteuer wurde in England im 18. Jahrhundert entwickelt und Anfang des 19. Jahrhunderts in Preußen übernommen. In der Folgezeit wurde sie auch in anderen Gebieten des Deutschen Reiches eingeführt. Schon zu dieser Zeit gab es Kritik an der Einführung der Einkommensteuer. Eine davon: Sie würde zu sehr ins Private eingreifen.
Die Idee der Einkommensteuer wurde in England im 18. Jahrhundert entwickelt und Anfang des 19. Jahrhunderts von Preußen übernommen. In der Folgezeit wurde sie auch in anderen Gebieten des Deutschen Reiches eingeführt. Schon zu dieser Zeit gab es Kritik an der Einführung der Einkommensteuer. Eine davon: Sie würde zu sehr ins Private eingreifen.
Die Einkommensteuer sollte die damalige problematische Erhebungsform der Salzsteuer ablösen, die als indirekte Steuer bezeichnet wird und durch hohe Steuersätze zu sozialen Verwerfungen geführt hatte.
Die Salzsteuer wurde als indirekt bezeichnet, weil die Unternehmen, die das Salz in den Handel brachten, die ihnen auferlegten hohen Steuern über die Preise an die Kunden weitergaben. Also mußten die Bürger den Steuerbetrag am Ende bezahlen und wurden damit zum Steuerträger.
Das Salz war für die Haltbarmachung von Lebensmitteln notwendig, und so geriet der ärmere Teil der Gesellschaft durch den hohen Salzpreis in Not.
Demgegenüber wird die Einkommensteuer als direkte Steuer bezeichnet, weil der Steuerschuldner die Steuerschuld nicht auf andere "überwälzen" kann. Er muß sie tatsächlich zahlen. Der Einkommensbezieher ist damit gleichzeitig der Steuerträger.
Daraus leitete man ab, dass indirekte Steuern unsozial und direkte Steuern sozial seien. Zusätzlich könnten die direkten Steuern sozial gestaltet werden.
Folglich ist die Einkommensteuer sozial, weil sie eine direkte Steuer ist.
Dass es sich bei der Eingruppierung der Einkommensteuer als direkte Steuer um einen historischen Irrtum handelt, wurde bis heute von der Fachwelt nicht durchschaut.
Somit stand die politische Forderung im Raum, indirekte Steuern abzuschaffen. Preußen machte den Anfang. Und auch 1848 im Kommunistischen Manifest klang diese Forderung an. In den Anfängen der Sozialdemokratie stellten die Vorgängerparteien dies schon ins Eisenacher Gründungsprogramm (1869): "Abschaffung aller indirekten Steuern und Einführung einer einzigen Einkommensteuer und Erbschaftssteuer".
Damit war nur folgerichtig, dass die Einkommensteuer das Fundament weiterer Steuerreformen bildete.
1920 war sie Grundlage der zentralistischen Steuergesetzgebung (Erzbergsche Steuerreform) in Deutschland. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Bundesstaaten des Deutschen Reiches für ihre Steuern zuständig. Die zwei Hauptgründe für die Zentralisierung waren die hohen Kriegsschulden und die im Versailler Vertrag auferlegten finanziellen Lasten.
Die Entmachtung der Bundesstaaten durch die Zentralisierung führte zu starker Kritik. Erst in den Folgejahren wurde festgelegt, welcher Steueranteil der Zentralorganisation und welcher den Ländern (ehemals Bundesstaaten) zustand.
Es gab in dieser Zeit auch andere Vorschläge für die Neuorganisation des Steuerwesens. Zum Beispiel den einer Ausgaben- statt der anvisierten Leistungsbesteuerung.
Ist die Einkommensteuer noch Zeitgemäß?
Wie steht es nun mit der eingangs gestellten Frage: Ist die Einkommensteuer noch zeitgemäß oder brauchen wir eine grundsätzlich andere Art der Steuererhebung?
Die Beschreibung des Historischen Irrtums hat gezeigt, dass die Eingruppierung der Einkommensteuer als direkte Steuer nicht haltbar ist. Eine Beantwortung obiger Frage ist aber erst möglich, wenn auf die Auswirkungen der Steuern im wirtschaftlichen Zusammenhang geschaut wird. Dazu müssen wir die Wirkungen der Steuern im Unternehmen verstehen.
Dann wird auch klar, was die Veränderung der Steuererhebung von der Salz- hin zur Einkommensteuer tatsächlich bewirkt hat und welche Probleme wir heute gesamtgesellschaftlich ausblenden, wenn wir nur auf einen Aspekt sehen.
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