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Die Verbrauchsteuern werden schon während der Herstellung eines Produktes für bestimmte Waren gezahlt.
Offiziell heißt es :
"Verbrauchsteuern sind indirekte, auf Abwälzung angelegte Steuern, die auf den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren erhoben werden..... Die Verbrauchsteuern werden auf verbrauchsteuerpflichtige Waren erhoben“
Zu den bundesgesetzlich geregelten besonderen Verbrauchsteuern gehören:
• Alkoholsteuer
• Alkopopsteuer
• Biersteuer
• Energiesteuer
• Kaffeesteuer
• Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer
• Stromsteuer
• Tabaksteuer
In der Steuerspirale ist der Umfang dieser Steuern im Verhältnis zu den anderen Steuern zu erkennen. Sie sind darauf angelegt, dass der Endkunde sie zahlt. Nun gilt dies für insgesamt 90 Prozent der Steuern und bräuchte nicht extra betont werden. Diese Tatsache aber scheint den Verantwortlichen nicht bewußt.
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